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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lichtgestalten, Arndt Hochstetter, Stiftstraße. 26, 59494 Soest. Stand 27.07.2021

1. Geltungsbereich

1.1.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit Lichtgestalten, Arndt Hochstetter (im folgenden Dokument als Lichtgestalten bezeichnet) ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber gelten nicht.

1.2.
Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen erkennen die Auftrag- geber die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in jedem Fall an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit den Auftraggebern. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3.
Lichtgestalten erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Motiondesign und Postproduktion. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von Lichtgestalten.

2. Vertragsabschluss und Änderung des Vertrags

2.1.
Angebote von Lichtgestalten sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Lichtgestalten oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen ohne vorherige Bestätigung zustande.

2.2.
Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

2.3.
Der Auftraggeber ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.

2.4.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Lichtgestalten, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen Lichtgestalten resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1.
Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Lichtgestalten im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Lichtgestalten.

3.2.
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3.
Lichtgestalten darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Lichtgestalten und dem Auftraggeber ausgeschlossen werden.

3.4.
Die Arbeiten von Lichtgestalten dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Lichtgestalten vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Lichtgestalten.

3.6.
Über den Umfang der Nutzung steht Lichtgestalten ein Auskunftsanspruch zu.

4. Preis und Zahlungsbedingungen

4.1.
Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.2.
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

4.3.
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über mehr als zwei Monate, so kann Lichtgestalten dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Lichtgestalten verfügbar sein.

4.4.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden Lichtgestalten alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und Lichtgestalten wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.5.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet Lichtgestalten dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

5. Zahlungsverzug

5.1.
Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.

5.2.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, berechnet Lichtgestalten vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen nach § 288 BGB. Für jede Mahnung mit Ausnahme der verzugsauslösenden Mahnung verlangt Lichtgestalten Mahnkosten i.H.v. 10,00 Euro.

6. Zusatzleistungen

6.1.
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

7. Gewährleistungsanspruch

7.1.
Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Erhalt der Daten und unter gleichzeitiger Übersendung derselben zu Prüfzwecken zu erheben.

7.2.
Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

7.3.
Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich nach Wahl der Lichtgestalten auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist Lichtgestalten eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Lichtgestalten Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ.

8. Haftung

8.1.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Lichtgestalten erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Lichtgestalten ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt wird. Der Kunde stellt Lichtgestalten von Ansprüchen Dritter frei, wenn Lichtgestalten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl Lichtgestalten dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Lichtgestalten beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet Lichtgestalten für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Lichtgestalten die Kosten hierfür der Auftraggeber.

8.2.
Lichtgestalten haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Lichtgestalten haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe.

8.3.
Lichtgestalten haftet nur für Schäden, die Lichtgestalten oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Lichtgestalten wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag für Lichtgestalten ergibt. Die Haftung der Lichtgestalten für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Lichtgestalten nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

9. Verwertungsgesellschaften

9.1.
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von Lichtgestalten verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese an Lichtgestalten gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

10. Leistungen Dritter

10.1.
Von Lichtgestalten eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Lichtgestalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von Lichtgestalten eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von Lichtgestalten weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

11.1.
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Lichtgestalten angefertigt werden, verbleiben bei Lichtgestalten. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden.

11.2.
Lichtgestalten ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts die digital erstellt wurden und der Gestaltung des Produktes dienen, in editierbaren Originaldateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe solcher Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Lichtgestalten dem Auftraggeber editierbare Originaldateien zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Lichtgestalten geändert werden.

12. Salvatorische Klausel

12.1.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort

13.1.
Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von Lichtgestalten. Der Gerichtsstand ist Soest, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Abweichend hiervon kann Lichtgestalten auch am Gerichtsstand des Auftraggebers klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.